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Schülerinfo
Rechte und Pflichten der Schüler (auszugsweise)
- Hausordnung: Die Konsequenzen einer Verletzung der Hausordnung muss mit den Schülervertretern akkordiert werden.
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Lehrersein, Schulqualität
Eine Sammlung von Eindrücken
Die tagespolitische Auseinandersetzung über Reformen im Bildungswesen scheint einigen Kollegen ein wenig zu oberflächlich. Hier ein Link zu einem sehr emotionalen und authentischen Brief eines angagierten Lehrers:
Artikel im Kreidekreis 29.6.2011
Schulqualität, Rechte und Pflichten der Lehrer
Infoblatt HTL Bregenz
Untenstehend sind relevante Punkte zum Dienstrecht und zum Personalvertretungsgesetz aufgeführt. Sie werden ständig anhand aktueller Entwicklungen und Erkenntnissen ergänzt.
- Wirkungsbereich des Dienststellenausschusses (Personalvertretung): Gemäß §2 PVG: "Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern."
- Lehrfächerverteilung (LFV): Die provisorische und die definitive Lehrfächerverteilung ist komplett an die Kollegen zu publizieren. Der Dienststellenausschuss (DA) hat zwei Wochen Zeit, diesem Vorschlag der Schulleitung zuzustimmen (wie auch jeder anderen Änderung der Diensteinteilung). In dieser Zeit können die Kollegen Wünsche, Anregungen und Beschwerden an den DA richten.
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